Alle Lehrgänge werden nach Vorgabe der Unfallkassen, der UVV - Forst, sowie der Berufsgenossenschaften vermittelt. Inhalt der einzelnen Lehrgänge entnehmen Sie bitte den Terminen.
Lehrgangsvoraussetzngen: - Mindestalter 18 Jahre - Vollständige persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- u. Gesichtsschutz, Schnittschutzhose Kwf/GS geprüft, Arbeitsschutzschuhe S1, Jacke od. Weste mit Signalfarbe) - gesundheitliche, körperliche u. geistige Eignung - frei von Alkohol, Drogen und Medikamenten welche die Tauglichkeit beeinträchtigen können
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